BPatG, 26 W (pat) 39/23Beschluss v. 2024-12-12 · § 64a MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – „Corona“ – Erinnerung gegen Beschluss der Markenstelle des DPMA gilt als nicht eingelegt
BPatG, 26 W (pat) 5/21Beschluss v. 2023-06-13 · § 64a MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – „zwää PS“/„PS“ – Bestandskraft des Erstbeschlusses des DPMA mangels Zahlung der Erinnerungsgebühr – keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen - Rückzahlung beider Beschwerdegebühren
BPatG, 30 W (pat) 504/19Beschluss v. 2021-03-25 · § 64a MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – "USANO" – Zur Zahlung der Anmeldegebühr trotz erklärtem Verzicht auf die Marke – Zur Rückzahlung der Beschwerdegebühr
BPatG, 25 W (pat) 545/18Beschluss v. 2020-09-24 · § 64a MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – Antrag auf Rückzahlung der Verlängerungsgebühr – die Übertragung der Markenrechte auf eine andere Inhaberin berührt zwingend das Bestehen der ursprünglich erteilten Dauereinzugsermächtigung - nach dem Inhaberwechsel und dem Übergang der Markenrechte auf einen Dritten kann von der Dauereinzugsermächtigung kein Gebrauch mehr gemacht werden – die Dauereinzugsermächtigung eignet sich nicht als Grundlage für die Überführung derselben in ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat mit dem Verwendungszweck der Verlängerung der Marke - Rückzahlung der Verlängerungsgebühr – keine Ersatz der Verfahrens- und Beschwerdekosten
BPatG, 25 W (pat) 544/18Beschluss v. 2020-09-24 · § 64a MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren – Antrag auf Rückzahlung der Verlängerungsgebühr – die Übertragung der Markenrechte auf eine andere Inhaberin berührt zwingend das Bestehen der ursprünglich erteilten Dauereinzugsermächtigung - nach dem Inhaberwechsel und dem Übergang der Markenrechte auf einen Dritten kann von der Dauereinzugsermächtigung kein Gebrauch mehr gemacht werden – die Dauereinzugsermächtigung eignet sich nicht als Grundlage für die Überführung derselben in ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat mit dem Verwendungszweck der Verlängerung der Marke - Rückzahlung der Verlängerungsgebühr – keine Ersatz der Verfahrens- und Beschwerdekosten