§ 24 MarkenV
Ort und Form des Registers
(1)
Das Register wird beim Deutschen Patent- und Markenamt geführt.
(2)
Seit dem 1. August 1999 wird das Register in Form einer elektronischen Datenbank betrieben.
Das Register wird beim Deutschen Patent- und Markenamt geführt.
Seit dem 1. August 1999 wird das Register in Form einer elektronischen Datenbank betrieben.