§ 2 MarktFoFAngAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Markt- und Sozialforschung/zur Fachangestellten für Markt- und Sozialforschung
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 MarketGestAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing/zur Gestalterin für visuelles Marketing
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 SchKfmAusbV 2004Verordnung über die Berufsausbildung zum Schifffahrtskaufmann/zur Schifffahrtskauffrau
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 ImmobKfmAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann/zur Immobilienkauffrau
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 UhrmAusbV 2001Verordnung über die Berufsausbildung zum Uhrmacher/zur Uhrmacherin
Die Ausbildung dauert drei Jahre.