§ 2 Abs. 1 MSchnAusbV 2004Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 SpedKfmAusbV 2004Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung/zur Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 FKrFBAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 UhrmAusbV 2001Verordnung über die Berufsausbildung zum Uhrmacher/zur Uhrmacherin
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 ImmobKfmAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann/zur Immobilienkauffrau
Die Ausbildung dauert drei Jahre.