Art V BWKAuslGÄndGGesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 3 JüdMilSeelsGGesetz zu dem Vertrag vom 20. Dezember 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des Öffentlichen Rechts – zur Regelung der jüdischen Militärseelsorge
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 11 BABGGesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs
Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 4 Abs. 1 AABGGesetz zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art 2 ZJDVtrÄndVtrGGesetz zu dem Vertrag vom 3. März 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts – zur Änderung des Vertrages vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des öffentlichen Rechts –
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.