§ 20 PhysTh-APrVAusbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten
Liegen die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 1…
Anlage 6 PhysTh-APrVAusbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1994, 3804) Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung…
§ 58 Abs. 1 MTAPrVAusbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen
Bei der Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Absatz 1 des MT-Berufe-Gesetzes stellt die zuständige Behörde eine Erlaubnisurkunde…
§ 16 Abs. 2 MPhGGesetz über die Berufe in der Physiotherapie
Eine Ausbildung in der Massage, in der Krankengymnastik oder als Physiotherapeut, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes auf Grund des in Absatz 1 Satz 1…
§ 42 Abs. 1 HebStPrVStudien- und Prüfungsverordnung für Hebammen
Bei der Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 5 Absatz 1 des Hebammengesetzes verwendet die zuständige Behörde das Muster der…