§ 15 MB-APrVAusbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister
Liegen die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 1…
Anlage 6 PhysTh-APrV(zu § 20)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1994, 3804) Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung…
Anlage 5 MB-APrVAusbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1994, 3785) Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung…
§ 15 ErgThAPrVAusbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
Liegen die Voraussetzungen nach § 2 des Ergotherapeutengesetzes für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 1 des Gesetzes vor, so…
§ 16 Abs. 2 MPhGGesetz über die Berufe in der Physiotherapie
Eine Ausbildung in der Massage, in der Krankengymnastik oder als Physiotherapeut, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes auf Grund des in Absatz 1 Satz 1…