§ 8 HBankDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Bankdienst der Deutschen Bundesbank
Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
§ 6 GBankDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst der Deutschen Bundesbank
Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
§ 14 MntZollDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes
Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
§ 8 Abs. 1 GBankDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst der Deutschen Bundesbank
Der mündliche Teil des Auswahlverfahrens besteht aus zwei Abschnitten, und zwar aus
§ 12 GntDBwVVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung
Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.