§ 2 Nr. 7 MBergGBegriffsbestimmungen
Landesamt:das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) mit Sitz in Hannover und Clausthal-Zellerfeld;
§ 1 Abs. 1 NRW-30046Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und zur Übertragung von Verordnungsermächtigungen auf dem Gebiet des Bergrechts
Zuständige Behörde für die Ausführung des Bundesberggesetzes und der auf Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ist die Bezirksregierung…
§ 1 Abs. 2 BBergGZustV SLVerordnung über die Zuständigkeiten nach dem Bundesberggesetz Vom 17. Februar 1982
Das Oberbergamt für das Saarland und das Land Rheinland-Pfalz* (Oberbergamt) ist zuständige Behörde für die Ausführung der §§ 10 bis 23, 26 bis 29, 33, 35 bis…
§ 12 NRW-26480Gesetz wegen Verwaltung der Bergbauhilfskassen
Das für Bergwesen zuständige Ministerium ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.