§ 4 MDBNDVerfSchVDV
Ausbildungsbehörden
Ausbildungsbehörden sind
1.
die Dienstbehörde und
2.
andere Bundesbehörden oder Landesbehörden, die von der Dienstbehörde als Ausbildungsbehörde bestimmt worden sind.
Ausbildungsbehörden sind
die Dienstbehörde und
andere Bundesbehörden oder Landesbehörden, die von der Dienstbehörde als Ausbildungsbehörde bestimmt worden sind.