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Die Medizinische Fakultät ist verantwortlich für die Durchführung von Lehre und Forschung in der Medizin nach dem Saarländisches Hochschulgesetz vom 30. November 2016 (Amtsbl. I S. 1080) in der jeweils geltenden Fassung und dieser Verordnung.
Die Medizinische Fakultät gliedert sich in den Bereich Theoretische Medizin und Biowissenschaften und den Bereich Klinische Medizin. Der Bereich Theoretische Medizin und Biowissenschaften besteht aus den bisherigen Fachrichtungen 3.1 bis 3.7, der Bereich Klinische Medizin aus den bisherigen Fachrichtungen 3.8 bis 3.31 gemäß § 2 der Ordnung über die Gliederung der Universität in Fachbereiche in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 1996 (Dienstbl. S. 400), zuletzt geändert durch Ordnung vom 30. Juni 1999 (Dienstbl. S. 62).
Organe der Medizinischen Fakultät sind das Dekanat (Fakultätsleitung), der Fakultätsrat, der Bereichsrat für Theoretische Medizin und Biowissenschaften und der Bereichsrat für Klinische Medizin.