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Der Fakultätsleitung gehören an: Mindestens zwei Mitglieder der Fakultätsleitung gehören dem Bereich Theoretische Medizin und Biowissenschaften an.
die Dekanin/der Dekan,
die Prodekane der Bereiche Theoretische Medizin und Biowissenschaften sowie Klinische Medizin,
die Studiendekanin/der Studiendekan,
die Forschungsdekanin/der Forschungsdekan.
Die Dekanin/Der Dekan ist Vorsitzende/Vorsitzender der Fakultätsleitung.
Die Forschungsdekanin/Der Forschungsdekan ist im Rahmen der Gesamtverantwortung der Fakultätsleitung zuständig für die Koordination der Forschungsangelegenheiten der Fakultät, insbesondere für die Vergabe von Forschungsmitteln und von Verfügungsflächen für die Forschung.
Die Fakultätsleitung ist zuständig für die Aufgaben nach § 27 Absatz 1, 5 und 6 des Saarländischen Hochschulgesetzes; sie gibt sich eine Geschäftsordnung.