§ 21 GiMedAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für immersive Medien und zur Gestalterin für immersive Medien
Diese Verordnung tritt am 1. August 2023 in Kraft.
§ 20 BuTMedAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Bild und Ton und zur Mediengestalterin Bild und Ton
Diese Verordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft