Anlage 1 MedInfoFAngAusbV
(Fundstelle: BGBl. I 1998, S. 1262 - 1266 bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten und KenntnisseLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse1231Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Abs. 1 Nr. 1) 1.1Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.1)a)Stellung des Ausbildungsbetriebes im Gesamtsystem der Medien- und Informationsdienste beschreibenb)Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläuternc)Aufbauorganisation und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes darstellend)Aufgaben der für den Ausbildungsbetrieb wichtigen Behörden und Organisationen darstellen und ihre Bedeutung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer erläutern1.2Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.2)a)Inhalt des Berufsausbildungsvertrages, insbesondere gegenseitige Rechte und Pflichten, erläuternb)die Ausbildungsordnung und den betrieblichen Ausbildungsplan vergleichenc)Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher oder personalvertretungsrechtlicher Organe des Ausbildungsbetriebes erklärend)für den Ausbildungsbetrieb wichtige arbeits-, tarif- und sozialrechtliche Bestimmungen darstellene)Notwendigkeit und Möglichkeiten beruflicher Fortbildung sowie deren Nutzen für die persönliche und berufliche Entwicklung aufzeigen1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.3)a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen1.4Umweltschutz (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesonderea)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen2Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2)a)Beschaffungsvorgänge bearbeitenb)Medien und Informationen formal erfassenc)bei der inhaltlichen Erschließung mitwirkend)Medien und Informationen bereitstellen3Kommunikation und Kooperation (§ 3 Abs. 1 Nr. 3)a)Kundenbeziehungen unter Berücksichtigung betrieblicher Grundsätze gestaltenb)Kundenwünsche ermitteln; Kunden informieren und beratenc)Problemlösungen für Konfliktsituationen aufzeigend)Aufgaben teamorientiert bearbeitene)fremdsprachige Fachbegriffe anwendenf)fremdsprachige Standardtexte situationsgerecht einsetzeng)mit internen und externen Partnern kooperieren4Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft (§ 3 Abs. 1 Nr. 4)a)die Ablauforganisation des Ausbildungsbetriebes erläuternb)Möglichkeiten der Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung unter Berücksichtigung ergonomischer Grundsätze am Beispiel des Ausbildungsbetriebes darstellenc)betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel einsetzend)Lern- und Arbeitstechniken aufgabenorientiert einsetzene)Posteingang und -ausgang bearbeitenf)Ablagesysteme verwalteng)Termine planen und überwachenh)Material beschaffen und verwalteni)Eingangsrechnungen kontrollieren; Ausgangsrechnungen erstellenk)bei der Kassenführung mitwirkenl)Statistiken führen5Informations- und Kommunikationssysteme (§ 3 Abs. 1 Nr. 5)a)Auswirkungen von Informations- und Kommunikationstechniken auf Arbeitsorganisation und Arbeitsanforderungen an Beispielen des Ausbildungsbetriebes aufzeigenb)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösenc)Datennetze und Kommunikationssysteme nutzend)Handbücher, Dokumentationen und andere Hilfsmittel nutzene)Vorschriften zum Datenschutz anwendenf)Vorschriften zur Datensicherheit anwenden6Öffentlichkeitsarbeit und Werbung (§ 3 Abs. 1 Nr. 6)a)Notwendigkeit der Öffentlichkeitsarbeit für den Ausbildungsbetrieb begründenb)bei Werbemaßnahmen und Veranstaltungen mitwirkenc)Medien und Informationen kundenorientiert präsentierenAbschnitt II: Fertigkeiten und Kenntnisse in den Fachrichtungen1. Fachrichtung ArchivLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse1231.1Übernahme von Schriftgut und anderen Informationsträgern (§ 3 Abs. 2 Nr. 1.1)a)Schriftgut und andere Informationsträger nach betrieblichen Vorgaben sichten und bewertenb)Akten aussondernc)zwischenarchivische Bestände bearbeitend)Übernahme von Schriftgut und anderen Informationsträgern durchführen1.2Erschließung (§ 3 Abs. 2 Nr. 1.2)a)Schriftgut und andere Informationsträger nach betrieblichen Vorgaben ordnen und verzeichnenb)Aktentitel bildenc)Findhilfsmittel technisch gestaltend)Personen-, Orts- und Sachregister erstellene)Schriftkunde anwenden1.3Technische Bearbeitung und Aufbewahrung (§ 3 Abs. 2 Nr. 1.3)a)Archiv- und Sammlungsgut signieren, verpacken und lagernb)Bestandsrevision durchführenc)Archiv- und Sammlungsgut ausheben und einordnend)Reprographien erstellen1.4Informationsvermittlung und Benutzungsdienst (§ 3 Abs. 2 Nr. 1.4)a)Auskünfte erteilenb)Benutzungsdienst organisierenc)Recherchen durchführend)Ausleihe durchführen und überwachene)Benutzergruppen betreuen2. Fachrichtung BibliothekLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse1232.1Erwerbung (§ 3 Abs. 2 Nr. 2.1)a)Hilfsmittel zum Bestandsaufbau einsetzenb)Publikationsformen identifizieren und bearbeitenc)Erwerbung durchführend)Medien inventarisieren und Rechnungen bearbeiten2.2Erschließung (§ 3 Abs. 2 Nr. 2.2)a)Regelwerke zur formalen Erschließung anwendenb)Fremdleistungen für die Erschließung nutzenc)Methoden und Verfahren der inhaltlichen Erschließung anwendend)Kataloge pflegen2.3Bearbeitung von Medien, Bestandspflege (§ 3 Abs. 2 Nr. 2.3)a)Medien bibliothekstechnisch ausstattenb)Buchbinderaufträge erteilen und überwachenc)Bestand ordnend)Revisionen durchführen2.4Benutzungsdienst und Informationsvermittlung (§ 3 Abs. 2 Nr. 2.4)a)Benutzerdaten verwaltenb)Ausleihen, Rückgaben, Verlängerungen, Mahnungen und Vorbestellungen bearbeitenc)Benutzungsordnung anwendend)Entgeltordnung anwenden und Abrechnungen durchführene)Medien über unterschiedliche Liefersysteme bereitstellenf)Kunden in die Benutzung der Bibliothek einführeng)Kunden über das Dienstleistungs- und Medienangebot beratenh)auf der Grundlage von Kundenanfragen recherchiereni)Auskünfte erteilen3. Fachrichtung Information und DokumentationLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse1233.1Beschaffung (§ 3 Abs. 2 Nr. 3.1)a)Informationsquellen für die Beschaffung von Medien und Daten nutzenb)Beschaffung nach betrieblichen Vorgaben durchführenc)Medien und Daten sichten und für die Weiterverarbeitung vorbereiten3.2Erschließung (§ 3 Abs. 2 Nr. 3.2)a)Regeln für die formale Erfassung und Strukturierung von Medien und Daten anwendenb)Fremddaten für interne Informationsangebote konvertierenc)Methoden und Verfahren zur inhaltlichen Erschließung anwenden3.3Verwaltung und Pflege von Datenspeichern (§ 3 Abs. 2 Nr. 3.3)a)Informationsspeicher und Kataloge nach betrieblichen Qualitätskriterien verwaltenb)am Aufbau von Datenbanken mitwirkenc)Datenbanken kontrollieren und aktualisieren3.4Informationsvermittlung und Informationsdienstleistungen (§ 3 Abs. 2 Nr. 3.4)a)Kunden über Dienstleistungsangebote beratenb)in Datenbanken und Datennetzen recherchierenc)Informationen und Medien für Kunden mittels unterschiedlicher Liefersysteme beschaffend)Informationen aufbereitene)Medien und Daten vervielfältigen und reprographierenf)Informationsdienste zusammenstellen und technisch bearbeiten3.5Marketing (§ 3 Abs. 2 Nr. 3.5)a)Neukunden akquirierenb)Standardangebote erstellenc)Methoden des Marketings anwenden4. Fachrichtung BildagenturLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse1234.1Beschaffung (§ 3 Abs. 2 Nr. 4.1)a)Beschaffung nach betrieblichen Vorgaben durchführenb)Bildmaterial sichten und bewertenc)Daten und Fakten zu Bildern beschaffend)Kundenwünsche auswerten und Bestandslücken ermittelne)Aufträge an Fotografen entwerfen4.2Erschließung (§ 3 Abs. 2 Nr. 4.2)a)Bildmaterial agenturgerecht ausstatten und einordnenb)Bildbetextung entwerfenc)Methoden und Verfahren zur sachlichen Erschließung anwenden4.3Aufbewahrung und technische Bearbeitung (§ 3 Abs. 2 Nr. 4.3)a)Bestand pflegen, kontrollieren und nach betrieblichen Vorgaben aktualisierenb)Bilddateien erstellenc)Erhaltungsmaßnahmen durchführen4.4Bildvermittlung (§ 3 Abs. 2 Nr. 4.4)a)Kunden über Dienstleistungsangebote beratenb)Bildbestellungen aufnehmenc)Kalkulationsschemata für Honorarberechnungen anwendend)Bildauswahl zusammenstellene)Kundendaten verwaltenf)Leihfristen, Rückläufe und Zahlungseingänge kontrolliereng)vertragsgemäße Bildnutzung kontrollieren4.5Marketing (§ 3 Abs. 2 Nr. 4.5)a)Neukunden akquirierenb)Angebote erstellenc)Methoden des Marketings anwenden5. Fachrichtung Medizinische DokumentationLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse1235.1Sammlung, Erfassung und Strukturierung medizinischer Informationen (§ 3 Abs. 2 Nr. 5.1)a)medizinische Informationen nach betrieblichen Vorgaben sammeln und erfassenb)Medien und Daten sichten, bewerten und für die Weiterbearbeitung vorbereitenc)Erfassungsschemata, Erhebungsbögen und Datenbankstrukturen entwerfen5.2Erschließung und Verschlüsselung (§ 3 Abs. 2 Nr. 5.2)a)medizinische Fachsprache anwenden, insbesondere aus Anatomie, Physiologie, Pathologie und Pharmakologieb)Regelwerke, Methoden und Verfahren für die inhaltliche Erschließung medizinischer Daten anwendenc)Findhilfsmittel technisch gestalten, Suchstrategien umsetzend)medizinische Informationen betriebsbezogen verschlüsseln5.3Verwaltung und Pflege von Datenbeständen (§ 3 Abs. 2 Nr. 5.3)a)Datenbestände nach betrieblichen Qualitätskriterien prüfen, ergänzen und aktualisierenb)am Aufbau von Datenbanken mitwirkenc)Datenbestände zusammenführen5.4Statistik und Informationsdienstleistungen (§ 3 Abs. 2 Nr. 5.4)a)Informationen recherchieren und aufbereitenb)Daten selektieren und statistisch auswertenc)Ergebnisse darstellen und präsentieren