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Für Zwecke der Fahndung nach Personen, die zur Festnahme oder Aufenthaltsermittlung gesucht werden, sowie der Bereinigung personenbezogener kriminalpolizeilicher Sammlungen werden von den Meldebehörden dem Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste in den Fällen der An- und Abmeldung und in Sterbefällen folgende Daten unverzüglich übermittelt: Blattnummer des DSMeld (Datenblatt)
| Familienname | 0101 bis 0102,
| Vornamen | 0301, 0302,
| frühere Namen | 0201 bis 0204, 0303,
| Geburtsdatum und -ort | 0601 bis 0603,
| Geschlecht | 0701,
| derzeitige Staatsangehörigkeiten | 1001,
| derzeitige und frühere Anschriften | 1200 bis 1233,
| Tag des Ein- und Auszugs | 1301, 1306,
| Auskunftssperren nach § 51 des Bundesmeldegesetzes | 1801,
| bedingter Sperrvermerk nach § 52 des Bundesmeldegesetzes | 1801a und
| Sterbedatum und -ort sowie bei Versterben im Ausland auch der Staat | 1901, 1904, 1905.
Die übermittelten Daten dürfen nur für die in Satz 1 genannten Zwecke verarbeitet werden. Daten von Personen, nach denen nicht gefahndet wird und über die keine personenbezogenen kriminalpolizeilichen Sammlungen geführt werden, sind unverzüglich zu löschen.
| Geburtsdatum und -ort | 0601 bis 0603,
| Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat | 0601 bis 0603,
| derzeitige und frühere Anschriften | 1201 bis 1206, 1208 bis 1223, 1301 bis 1306, 1310 bis 1313,
| Tag der Geburt bei Altersjubiläen | 0601,
| Geburtsdatum und -ort und bei Geburt im Ausland auch den Staat | 0601 bis 0603,
| Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch der Staat | 0601 bis 0603,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.