Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für die Ehrung von Altersjubilaren zur Vollendung des 100. und jedes weiteren Lebensjahres sowie für die Ehrung von Ehepaaren aus Anlass des 60-jährigen (diamantenen), 65-jährigen (eisernen), 70-jährigen und 75-jährigen Ehejubiläums durch und die Landesregierung übermitteln die Meldebehörden personenbezogene Daten der betreffenden Personen an die in Absatz 3 bezeichneten Behörden.
Folgende Daten der betreffenden Personen werden übermittelt: Blattnummer des DSMeld (Datenblatt)
| Familienname | 0101 bis 0102,
| Vornamen | 0301, 0302,
| Doktorgrad | 0401,
| Geschlecht | 0701
| derzeitige Anschrift | 1200 bis 1213a,
| Tag der Geburt bei Altersjubiläen | 0601,
| Familienstand und Tag der Eheschließung bei Ehejubiläen | 1401, 1402,
| Auskunftssperren nach § 51 des Bundesmeldegesetzes | 1801,
| bedingter Sperrvermerk nach § 52 des Bundesmeldegesetzes | 1801a und
Die in Absatz 2 bezeichneten Daten werden spätestens sechs Wochen vor dem jeweiligen Ereignis übermittelt:
von der kreisangehörigen Gemeinde an den Kreis zur Weiterübermittlung an die Bezirksregierung bei 60-jährigen Ehejubiläen oder zur unmittelbaren Weiterübermittlung an die Staatskanzlei in den übrigen Fällen und
von den kreisfreien Städten an die Bezirksregierung bei 60-jährigen Ehejubiläen oder unmittelbar an die Staatskanzlei in den übrigen Fällen.
Die Daten können im Einvernehmen mit der Empfängerin oder dem Empfänger schriftlich übermittelt werden.
Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde Auskunft…
| Geburtsdatum und -ort | 0601 bis 0603,
Zum Zweck der Vornahme von Ehrungen bei Ehejubiläen übermitteln die Meldebehörden der Staatskanzlei aus Anlass des 50., 60., 65., 70., 75. und jedes weiteren…
| Geburtsdatum und -ort | 0601 bis 0603,
an die für die Schulverwaltung zuständige Stelle des Schulträgers zum Zweck der Beratung der Eltern über vorschulische Fördermöglichkeiten gemäß § 36 Absatz 1…
| Geburtsdatum | 0601,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.