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Bei Umzügen innerhalb des Saarlandes erstreckt sich das Rückmeldeverfahren, insbesondere die Auswertung der Rückmeldung nach § 33 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes auch auf Art und Datum eines ausgestellten Untersuchungsberechtigungsscheins (Blatt Nummern 8571, 8572 des Datensatzes für das Meldewesen - Landesteil Saarland). Der Landesteil Saarland des Datensatzes für das Meldewesen ist am 5. Januar 1984 vom SAARLAND - Der Minister des Innern - Franz-Josef-Röder-Straße 21,66119 Saarbrücken, herausgegeben worden und kann beim Ministerium für Inneres, Bauen und Sport bezogen werden. Er ist beim Landesarchiv, Dudweiler Straße 1, 66133 Saarbrücken-Scheidt, jedermann zugänglich und archivmäßig gesichert zur kostenfreien Einsicht niedergelegt.