Gesetze
Gesetz wird geladen …
Betroffene personenbezogenen Daten sind nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften zu verarbeiten. Sie sind insbesondere vor dem Zugriff Unbefugter zu sichern.
Die Daten sind so zu übermitteln, dass Patientinnen und Patienten nicht in unzulässiger Weise in ihrem Recht beeinträchtigt werden, über die Preisgabe und Verwendung der persönlichen Daten selbst zu bestimmen. Dazu sind die zu übermittelnden Daten so zu anonymisieren, dass eine Identifizierung der Patientin oder des Patienten nicht mehr möglich ist.
Personenbezogene Daten, die nach den Bestimmungen dieses Gesetzes übermittelt worden sind, dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, zu dessen Erfüllung sie…
Personenbezogene Daten über die untergebrachte Person sollen grundsätzlich bei ihr erhoben werden. Sie dürfen bei Dritten nur erhoben werden, wenn sie zur…
Die Studierenden und betroffenen Beschäftigten sind in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form insbesondere darüber zu informieren,…
in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet; hierzu gehört auch ein durch geeignete technische…
Personenbezogene Daten, die für die Zwecke der Anwendung der Bestimmungen dieser Verordnung erhoben werden, sollten in einer Weise verarbeitet werden, die mit…
Soweit dieses Gesetz keine besonderen Regelungen enthält, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe der allgemeinen datenschutzrechtlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.