Gesetze
Gesetz wird geladen …
Verordnung über die Bestimmung der nach dem Melderecht zuständigen Stelle als Vermittlungsstelle (Vermittlungsstellenverordnung) Vom 30. Oktober 2015
Ein neuer Chat, das ganze MeldRVermZustV SL 2015 bereits als Kontext geladen.
Chat öffnenWenn Sie die Fundstelle kennen, ist die Suche der kürzere Weg — „§ 536 BGB“ führt direkt zur Vorschrift.
Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.