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Die Aufgabe der Vermittlungsstelle wird der eGo-Service-Saar GmbH übertragen.
Die eGo-Service-Saar GmbH unterrichtet die Melde-, Pass- und Personalausweisbehörden und die zuständige oberste Landesbehörde fortlaufend über ihre Aufgabenwahrnehmung. § 5 des Gesetzes über die Beleihung zur Durchführung automatisierter Verwaltungsverfahren bleibt unberührt.
Die Melde-, Pass- und Personalausweisbehörden stellen der Vermittlungsstelle die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Daten zur Verfügung. Die Datenübermittlung hat durch Datenübertragung unter Zugrundelegung der Standards OSCI-XMeld, XLichtbild und XPassAusweis in der jeweils gültigen Fassung zu erfolgen. Dabei haben die Melde-, Pass- und Personalausweisbehörden größtmögliche Aktualität zu gewährleisten.
Zur Aufklärung von Fragen, die sich aus den Aufgaben der Vermittlungsstelle ergeben, und im Rahmen von Amtshilfeverfahren ist die Vermittlungsstelle berechtigt, unter den gleichen melde-, pass- und personalausweisrechtlichen Voraussetzungen Verfahren zum elektronischen Abruf zu nutzen, wie sie der anfragenden Stelle zugeordnet sind.
Zur Erfüllung der der Vermittlungsstelle durch Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben dürfen von ihr alle Daten verarbeitet werden, die von den Melde-, Pass- und Personalausweisbehörden übermittelt werden.