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Der eGo-Service-Saar GmbH wird die Aufgabe der Zentralen Stelle für den automatisierten Abruf nach den §§ 38 und 39 des Bundesmeldegesetzes übertragen. Die Übertragung der Aufgabe der zentralen Stelle erstreckt sich auch auf die Durchführung des Lichtbildabrufs aus den Pass- und Ausweisregistern gemäß § 22a des Passgesetzes und § 25 des Personalausweisgesetzes.