Anlage Met/GlockAusbV
(Fundstelle: BGBl. I 1998, S. 1000 - 1006) Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten und KenntnisseZeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr12312341Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 3 Abs. 1 Nr. 1)a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklärenwährend der gesamten Ausbildung zu vermittelnb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Abs. 1 Nr. 2)a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläuternb)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklärenc)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebs-verfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Abs. 1 Nr. 3)a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen4Umweltschutz (§ 3 Abs. 1 Nr. 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesonderea)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen5Planen von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse (§ 3 Abs. 1 Nr. 5)a)Arbeitsschritte nach Vorgaben abstimmen und festlegen sowie Arbeitsabläufe sicherstellen5 b)Prüf- und Meßmittel zur Kontrolle der Arbeitsergebnisse festlegenc)Arbeitsplatz einrichten sowie Werkstücke, Halbzeuge, Spannzeuge, Werkzeuge, Prüf- und Meßmittel sowie Hilfsmittel bereitstellend)Werk- und Hilfsstoffe auswählen und vorbereitene)Arbeitsergebnisse an Hand der Vorgaben beurteilen6Lesen, Anwenden und Erstellen von Arbeitsunterlagen (§ 3 Abs. 1 Nr. 6)a)technische Zeichnungen lesen und anwenden7 b)Skizzen und Werkzeichnungen anfertigenc)Berichte über Arbeitsabläufe anfertigend)Meß- und Prüfdaten lesen und dokumentieren7Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen (§ 3 Abs. 1 Nr. 7)a)Metalle und Nichtmetalle unterscheiden4 b)Wertverhältnisse von Metallen beachtenc)Hilfsstoffe, insbesondere gefährliche Arbeitsstoffe, unterscheiden, nach Verwendung zuordnen und anwendend)metallische Werkstücke und Halbzeuge nach Form, Zusammensetzung und Bearbeitbarkeit unterscheidene)Eigenschaften von Werkstoffen unter Beachtung der Zusammensetzung durch Wärmebehandlung ändern und prüfen8Prüfen und Messen (§ 3 Abs. 1 Nr. 8)a)Werkstücke und Werkzeuge auf Form-, Paß- und Maßgenauigkeit mit Meßzeugen prüfen4 b)Werkstücke auf Form, Farbe und Oberflächenqualität prüfen9Instandhalten von Betriebsmitteln (§ 3 Abs. 1 Nr. 9)a)Betriebsmittel bei Wartungsarbeiten reinigen und pflegen4 b)Öle, Fette und Säuren unter Einhaltung der Umweltschutzvorschriften lagern und entsorgenc)Wartungsarbeiten nach Plan durchführen und dokumentierend)Bauteile nach Anweisung und Arbeitsunterlagen ausbauen, kennzeichnen, prüfen und instandsetzen10manuelles Spanen (§ 3 Abs. 1 Nr. 10)a)Werkstücke nach vorgegebenen Maßen und Bearbeitungszugaben anreißen und kennzeichnen8 b)Werkstücke unter Beachtung von Werkstoffeigenschaften - nach Anriß sägen - feilen, insbesondere plan, winklig und maßgenau - bohren und Gewinde schneiden - meißeln, entgraten und schabenc)Werkstücke von Hand und mit handgeführten Maschinen schleifend)Werkzeuge scharf schleifen11maschinelles Spanen (§ 3 Abs. 1 Nr. 11)a)Maschinenwerte zur Bearbeitung von Werkstücken ermitteln und einstellen3 b)Werkzeuge nach Bearbeitungsverfahren und Werkstoffen auswählen und einsetzenc)Kühlschmierstoffe auswählen und nach Vorschriften einsetzend)Betriebsbereitschaft von Maschinen herstellen und Schutzeinrichtungen anwendene)Bohrungen in Werkstücken an Bohr- und Drehmaschinen mit unterschiedlichen Werkzeugen herstellen12Trennen und Umformen (§ 3 Abs. 1 Nr. 12)a)Werkstücke richten, biegen und scherschneiden4 b)Werkstücke mit handgeführten und ortsfesten Maschinen trennen13Fügen (§ 3 Abs. 1 Nr. 13)a)Werkstücke verschrauben und verstiften6 b)Gelenkverbindungen mit Bolzen herstellenc)metallische Werkstücke hart- und Weichlötend)Werkstücke aus Metallen und Kunststoffen kleben14Anfertigen von Skizzen, Zeichnungen und Modellen (§ 3 Abs. 1 Nr. 14)a)Skizzen, Zeichnungen und Modelle unter Anwendung von Gestaltungsprinzipien anfertigen7 b)Zeichen, Symbole und Schriften in Originalgröße und unter Maßstabsveränderungen mit Hilfsmitteln übertragenc)Körper in perspektivischer und räumlicher Darstellung zeichnend)Modelle mit verschiedenen Materialien räumlich gestalten15Vorbereiten von Modellen zum Einbetten (§ 3 Abs. 1 Nr. 15)a)Beschaffenheit der Modelle beim Abformen, Einbetten und Gießen beurteilen 6 b)Einbett- und Modellierverfahren festlegenc)Modelle und Modellteile mit Schutzschicht überziehend)Formkästen und -mäntel auswählen16Anbringen von Speiser- und Entlüftungssystemen (§ 3 Abs. 1 Nr. 16)a)Speiser- und Entlüftungssysteme im Hinblick auf Legierungselemente und Werkstoffeigenschaften anlegen 10 b)Gießsysteme nach Gießtemperatur ausführen und bestimmen17Legieren, Schmelzen und Gießen von Metallen (§ 3 Abs. 1 Nr. 17)a)Legierungsberechnungen durchführen und Gewicht des zu schmelzenden Metalls festlegen 20 b)Schmelzöfen vorbereiten und unter Beachtung der erforderlichen Anheizzeit und Temperatur in Gang setzenc)Reinigungs- und Entgasungsverfahren für Nichteisen-Metallschmelzen anwendend)Pfannenzusätze zum Verändern der Schmelze, Desoxidieren, Entgasen und Reinigen einsetzene)Schmelzbehandlungen zur Qualitätsverbesserung von Gußstücken durchführenf)Metalle bis zur optimalen Gießtemperatur erhitzeng)Metalle in vorbereitete Formen gießen18Freilegen, Prüfen und Bearbeiten von Gußstücken (§ 3 Abs. 1 Nr. 18)a)Gußstücke unter Beachtung von Abkühlzeit und Gußempfindlichkeit entformen und entkernen 12 b)Kreislaufmetall von Hand und mit Maschinen abtrennenc)Gußfehler erkennen, Ursachen feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung einleitend)Gußstücke auf Maßgenauigkeit und Oberflächenqualität beurteilene)Gußstücke wärmebehandeln, entgraten und schleifen19Aufbereiten und Prüfen von Formmassen (§ 3 Abs. 1 Nr. 19)a)Formmassen aufbereiten 4 b)Eigenschaften von Formmassen prüfen und Formmassen auswählenA. Fachrichtung ZinngußtechnikLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten und KenntnisseZeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr12312341Umsetzen von Entwürfen und Vorlagen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1)a)Vorlagen auf Metall, Kunststoff und Modelliermasse übertragen 3b)Schablonen anfertigen2Gestalten von Zinngegenständen (§ 3 Abs. 2 Nr. 2)a)Skizzen und Zeichnungen anfertigen 2b)plastische Zeichnungen für Gußformen anfertigen3Anfertigen von Gießformen (§ 3 Abs. 2 Nr. 3)a)Maße unter Beachtung der Gießtechniken ermitteln 4b)Kokillen bearbeiten und zum Gießen vorbereitenc)Hilfsformen anfertigen4spanendes Bearbeiten von Zinngußstücken (§ 3 Abs. 2 Nr. 4)Zinngußstücke auf Maßvorgaben bearbeiten, durch 13- Abtrennen des Güssels- Entgraten, Schaben, Feilen und Stechen- Drehen, Fräsen und Schmirgeln- Nachdrehen der Gewinde und Lotnähte5Gestalten und Bearbeiten von Oberflächen (§ 3 Abs. 2 Nr. 5)a)Zinngegenstände patinieren, färben, polieren und bürsten 6b)Scharnierteile für den Anguß überziehen6Aufarbeiten und Reparieren von Zinngegenständen (§ 3 Abs. 2 Nr. 6)a)Antiquitäten von Nachbildungen unterscheiden und nach Stilrichtungen einordnen 10b)Zinngegenstände aufarbeiten, reparieren und konservieren7Montieren von Zinngegenständen (§ 3 Abs. 2 Nr. 7)a)Ansetzteile anpassen und befestigen 14b)Teile zusammenpassen und verlötenc)Scharniere und Krüggen anpassen, angießen, anlöten und versäubernB. Fachrichtung Kunst- und GlockengußtechnikLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten und KenntnisseZeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr12312341Anfertigen von Formen für künstlerische Modelle im Sandgußverfahren (§ 3 Abs. 3 Nr. 1)a)Modelle auf Unversehrtheit und Komplettierung prüfen 15b)Modelle in gießbare Einzelteile zerlegen und Markierungssysteme für die Montage anbringenc)Modelle und Modellteile in verlorene Formen einbettend)Modelle auf Unterschneidungen prüfen, Kernstücke festlegen und anfertigene)Formhälften aufstampfen und nachformenf)eingeformte Modelle durch Trennen der Formhälften freilegen und Kernstücke einlegeng)Formen ausbessern und Formüberzugsstoffe auftragenh)Lage von Kerngerüsten festlegen und Kerngerüste anfertigeni)Kernsand in Formen einfüllen und Kerne verdichtenk)Kerne auf Wandstärke zuschneiden und Formüberzugsstoffe auftragenl)Formen ausblasen und gießfertig machen2Abformen von Modellen für das Wachsausschmelzverfahren (§ 3 Abs. 3 Nr. 2)a)Abformungsmethode festlegen 6b)Formteilungen und Wandstärke der Negativform festlegenc)Gips-, Silikon- und Gelatinenegativformen anfertigen3Herstellen von Wachsmodellen (§ 3 Abs. 3 Nr. 3)a)Wachsmodelle durch Auspinseln, Auslegen und Ausgießen anfertigen 6b)Wachsmodelle auf Paßgenauigkeit zum Originalmodell überprüfenc)Kerne einfüllend)Wachsmodelle mit Originalen vergleichen, Teilungsnähte und Abweichungen retuschieren4Einformen von Modellen im Blockverfahren (§ 3 Abs. 3 Nr. 4)a)Anguß- und Luftkanäle sowie Kernentlüftungen anbringen 6b)Kernstützen an Wachsmodellen anbringenc)Wachsmodelle in Formschalen aufstellen und mit Schamottemasse auffüllend)Formen in Brennofen zum Wachsausschmelzen plazieren und ausbrennene)Formen gießfertig machen und abgießen5Einformen von Modellen im keramischen Schalenformverfahren (§ 3 Abs. 3 Nr. 5)a)Materialien für Keramikguß vorbereiten 6b)Wachsmodelle benetzbar machen, Anzahl der Keramikschichten festlegen und auftragenc)Keramikformen im Brennofen plazieren und Wachs ausschmelzend)ausgeschmolzene Schalen auf Unversehrtheit prüfen und im Keramikofen hartbrennene)Keramikformen gießfertig machen und abgießen6Anfertigen von Glocken im Lehmform- oder Sandformverfahren (§ 3 Abs. 3 Nr. 6)a)Schablonen nach vorberechnetem Ton anfertigen 13b)Formstoffe zubereiten, Glockenkerne und falsche Glocken anfertigenc)Glockenoberflächen gestalten und Glockenzier anfertigend)Glockenmäntel und Glockenkronen anfertigene)Glockenmäntel abheben, falsche Glocken zerschlagenf)Glockenformen gießfertig macheng)Glockenformen in Gießgrube plazieren, eindämmen, Gußstopfen setzen und Metallschmelze eingießenh)Glocken säubern, entgraten und ziseliereni)Glockenton prüfen und bei Abweichungen korrigierenC. Fachrichtung MetallgußtechnikLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten und KenntnisseZeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr12312341Einformen von Modellen im Sandgußverfahren (§ 3 Abs. 4 Nr. 1)a)Farbmarkierungen und Gußwerkstoffe Modellen zuordnen 20b)Modelle auf Aufstampfboden plazieren, in verlorene Formen einbauen und Schreckplatten anlegenc)Formhälften auffüllen, verdichten und nacharbeitend)eingeformte Modelle durch Trennen der Formhälften freilegen und ausbesserne)Kernsand in Kernkästen einfüllen; unter Beachtung der Kernentlüftung verdichten und mit Kernarmierungen versehenf)Formüberzugsstoffe auf Formhälften und Kerne auftragen und Formentlüftung anbringeng)Kerne in Formen einlegen, prüfen und korrigierenh)Formen gießfertig machen2Einformen von Kunststoffmodellen im Vollformverfahren (§ 3 Abs. 4 Nr. 2)a)Modelle auf Fehlerhaftigkeit prüfen 12b)Modelle mit Einguß- und Laufsystemen versehenc)Vollformgußformen anfertigen3Herstellen von Feingußmodellen (§ 3 Abs. 4 Nr. 3)a)Formstoffe für elastische Negativformen und Stützschalen auswählen; Stückzahlen und Schwierigkeitsgrad beachten 8b)elastische Negativformen anfertigenc)paßgenaue Wachsmodelle anfertigen und retuschieren4Einformen und Gießen von Feingußmodellen (§ 3 Abs. 4 Nr. 4)a)Keramikmasse mischen 12b)Formmantelstärke bestimmen und anfertigenc)Formen zum Wachsausschmelzverfahren im Brennofen plazieren und Wachs ausschmelzend)Formen glühen und abgießen