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Die Rektorin oder der Rektor erstellt mit Zustimmung des Senats den Hochschulentwicklungsplan unter besonderer Berücksichtigung eines regional abgestimmten Lehr- und Forschungsangebots. Die Planungen erstrecken sich insbesondere auf Personal und Ressourcen, die Errichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen und besonderen Einrichtungen der Hochschule für Musik Saar, Forschungsschwerpunkte sowie Maßnahmen der Qualitätssicherung und der Förderung des künstlerischen Nachwuchses.
Der Hochschulentwicklungsplan bedarf der Zustimmung des Ministeriums für Bildung und Kultur; er ist auf dessen Verlangen fortzuschreiben.