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Das Ministerium für Bildung und Kultur kann mit der Hochschule für Musik Saar Zielvereinbarungen treffen. Gegenstand der Zielvereinbarungen können insbesondere Schwerpunktsetzungen im Studienangebot und in der Forschungskapazität, Maßnahmen zur Förderung der Qualität von Lehre und Forschung sowie der zur Verfügung stehende Finanzrahmen sein.
Eine Zielvereinbarung bedarf der Zustimmung des Senats und ist zu veröffentlichen. Die Hochschule unterrichtet das Ministerium für Bildung und Kultur regelmäßig über die Umsetzung. Kapitel 2 Rechtsstellung der Hochschule für Musik Saar