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Die Leistungen der Hochschule für Musik Saar bei der Erfüllung der Aufgaben nach § 1, insbesondere in Forschung und Lehre, bei künstlerischen Entwicklungsvorhaben, bei der Förderung des künstlerischen Nachwuchses und der Gleichstellung von Frauen und Männern werden regelmäßig bewertet (Evaluierung). Alle Mitglieder der Hochschule haben die Pflicht, dabei mitzuwirken. Zu diesem Zweck werden die Studierenden anonym zu ihrer Einschätzung der Lehrveranstaltungen, der Studiengänge und der Studienbetreuung befragt.
Das Bewertungsverfahren wird unter der Gesamtverantwortung der Rektorin oder des Rektors durchgeführt. Der Evaluierungsbericht wird von der Rektorin oder dem Rektor erstellt und dem Senat zugeleitet. Die Ergebnisse der Bewertungen sollen veröffentlicht werden. Bei der Erstellung und bei der Veröffentlichung des Evaluierungsberichts ist der Schutz personenbezogener Daten gemäß § 74 zu beachten.
Das Nähere über das Bewertungsverfahren regelt die Hochschule in einer Ordnung, die der Zustimmung des Ministeriums für Bildung und Kultur bedarf.