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Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz,
Anwenden technischer Unterlagen,
Planen und Organisieren der Arbeit,
Dokumentieren der Arbeiten, Bedienen von Datenverarbeitungsanlagen, Datenschutz,
Qualitätsmanagement,
Bereitstellen und Entsorgen von Arbeitsstoffen,
Sichern und Prüfen der Reinraumbedingungen,
Umrüsten, Prüfen und vorbeugendes Instandhalten von Produktionseinrichtungen,
Einstellen von Prozeßparametern,
Optimieren des Produktionsprozesses,
Herstellungs- und Montageprozesse,
prozeßbegleitende Prüfungen,
Durchführen von Endtests,
Sichern von Prozeßabläufen im Einsatzgebiet.
Regeln von Produktionsprozessen,
Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken,
Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit, Produktion und Vermarktung,
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
betriebliche und technische Kommunikation,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.