Anlage MSchnAusbV 2004Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur MaßschneiderinZitatstelle…KenntnisseZeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr12312341Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 5 Nr. 1) während der gesamten Ausbildung zu vermitteln2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes…(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin
Anlage MSchnAusbV 2004Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur MaßschneiderinZitatstelle…Nr. 9) 2 10Zuschneiden von Werk- und Hilfsstoffen sowie Grundkonstruktion von Schnitten (§ 5 Nr. 10) 6 11Bügeln und Fixieren von Werk- und Hilfsstoffen (§ 5 Nr. 11) 10 12Ausführen von Näh- und…(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin
Anlage MSchnAusbV 2004Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur MaßschneiderinZitatstelle…Grundkonstruktion von Schnitten (§ 5 Nr. 10) 6 11Bügeln und Fixieren von Werk- und Hilfsstoffen (§ 5 Nr. 11) 10 12Ausführen von Näh- und Teilarbeiten (§ 5 Nr. 12) 14 13Durchführen von qualitätssichernden…(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin
Anlage MSchnAusbV 2004Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur MaßschneiderinZitatstelle…Fixieren von Werk- und Hilfsstoffen (§ 5 Nr. 11) 10 12Ausführen von Näh- und Teilarbeiten (§ 5 Nr. 12) 14 13Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 5 Nr. 15) 2 II. Berufliche Fachbildung1Planen…(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin
Anlage MSchnAusbV 2004Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur MaßschneiderinZitatstelle…dressieren 3 7Ausführen von Näh- und Teilarbeiten (§ 5 Nr. 12) 9 8Fertigstellen von Bekleidung (§ 5 Nr. 13)Kleinteile in verschiedenen Ausführungen unter Anwendung unterschiedlicher Verarbeitungsweisen…(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin
Anlage MSchnAusbV 2004Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur MaßschneiderinZitatstelle…Kundenanforderungen fertig stellen, insbesondere 10 8 9Verändern und Aufarbeiten von Bekleidung (§ 5 Nr. 14) 410Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 5 Nr. 15) 2 4 A: Schwerpunkt Damen1Fertigstellen…(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin
Anlage MSchnAusbV 2004Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur MaßschneiderinZitatstelle…von Näh- und Teilarbeiten (§ 5 Nr. 12) 14 13Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 5 Nr. 15) 2 II. Berufliche Fachbildung1Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Kundenorientierung…(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin
Anlage MSchnAusbV 2004Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur MaßschneiderinZitatstelle…während der gesamten Ausbildung zu vermitteln2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 5 Nr. 2) 3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 5 Nr. 3) 4Umweltschutz (§ 5 Nr. 4)Zur…(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin
Anlage MSchnAusbV 2004Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur MaßschneiderinZitatstelle…Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 5 Nr. 2) 3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 5 Nr. 3) 4Umweltschutz (§ 5 Nr. 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen…(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin
Anlage MSchnAusbV 2004Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur MaßschneiderinZitatstelle…Ausbildungsbetriebes (§ 5 Nr. 2) 3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 5 Nr. 3) 4Umweltschutz (§ 5 Nr. 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen,…(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin
Anlage MSchnAusbV 2004Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur MaßschneiderinZitatstelle…beitragen, insbesondere 5Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Kundenorientierung (§ 5 Nr. 5) 4 6Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken (§ 5 Nr. 6) 2 7Auswählen und Vorbereiten…(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin