§ 37 Abs. 1 MilchPQVAllgemeine Anforderungen bei Käse
Ein Lebensmittelunternehmer hat jeden Käse spätestens zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens mit der Angabe seiner Käsegruppe zu kennzeichnen. Soweit diese…
§ 39 Abs. 1 MilchPQVAllgemeine Anforderungen bei Erzeugnissen aus Käse
Ein Lebensmittelunternehmer hat jedes Erzeugnis aus Käse spätestens zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens mit der Angabe der jeweils zutreffenden Art zu…
§ 61 Abs. 2 MilchPQVArt und Weise der Kennzeichnung
Für die Bereitstellung nach § 60 Absatz 3 gilt § 4 Absatz 3 und 4 der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung entsprechend.
§ 56 Abs. 2 MilchPQVKennzeichnung mit der Tierart
Sind bei einem Milcherzeugnis die Milchbestandteile aus Rohmilch von mehr als einer Tierart hergestellt, ist vom Lebensmittelunternehmer spätestens zum…
§ 42 Abs. 2 Nr. 3 MilchPQVAngabe des Fettgehaltes
einer Käsestandardsorte der Käsegruppe Sauermilchkäse im Sinne der Anlage 4 Abschnitt B nur die in der Anlage 4 Abschnitt B bezeichnete Fettgehaltsstufe…