§ 9 Abs. 1 MilchPQVKennzeichnung bezüglich der Wärmebehandlung
Ein Lebensmittelunternehmer hat wärmebehandelte Konsummilch spätestens zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens mit der Art der Wärmebehandlung nach Maßgabe des § 57…
§ 8 Abs. 1 MilchPQVAnforderungen an die Herstellung und Kennzeichnung
Ein Lebensmittelunternehmer hat wärmebehandelte Konsummilch nach den Anforderungen herzustellen und spätestens zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens zu…
§ 11 Abs. 5 MilchPQVWärmebehandelte Milch anderer Tierarten
In der Kennzeichnung hat der Lebensmittelunternehmer Folgendes anzugeben:
§ 41 Abs. 1 MilchPQVAngabe einer Wärmebehandlung, des Wassergehaltes und einer Umhüllung durch Lebensmittel; Kleinstverpackungen
Ist ein Käse oder ein Erzeugnis aus Käse, ausgenommen Schmelzkäse und Schmelzkäsezubereitungen einschließlich Kochkäse, einer Wärmebehandlung unterzogen worden,…
§ 10 MilchPQVKennzeichnung bezüglich des Fettgehaltes
Ein Lebensmittelunternehmer hat bei wärmebehandelter Konsummilch den Fettgehalt bemessen am Anteil des Gesamtgewichts spätestens zum Zeitpunkt des…