MilchQBALMZustV — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSchlußformel MilchQBALMZustVVerordnung über die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bei Maßnahmen zur Verbesserung der Milchqualität § 2Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten § 2