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Die Gebote sind für den Übertragungsstellentermin bei der zuständigen Übertragungsstelle schriftlich einzureichen. Die erforderlichen Nachweise und Sicherheiten sind beizufügen. Fällt der in Satz 1 genannte Einreichtermin auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nachfolgende Werktag maßgeblich.
1. April bis zum vorhergehenden 1. März,
1. Juli bis zum vorhergehenden 1. Juni und
2. November bis zum vorhergehenden 1. Oktober
Das Bundesministerium kann im Bundesanzeiger Formulare bekannt geben, die für die Gebote und die zu erbringenden Nachweise zu verwenden sind.
Die Übertragungsstelle bestätigt vor dem Übertragungsstellentermin den Bietern, die ein zulässiges Gebot abgegeben haben, den Eingang des Gebotes und den Anbietern zudem die Höhe der auf den Standardfettgehalt umgerechneten Quote. Unzulässige Gebote werden vor dem Übertragungsstellentermin durch Bescheid zurückgewiesen.
Die beteiligten Länder können Einreichungsstellen zur Entgegennahme der Gebote nach Maßgabe der Milchabgabenverordnung in ihrer ab dem 1. April 2007 jeweils…
zeitliche und räumliche Angebotsbeschränkungen im Rahmen des Übertragungsstellenverfahrens,
über den Referenzfettgehalt der Quote, wenn es sich um eine Anlieferungsquote handelt, und
Jeder Anbieter und Nachfrager (Bieter) darf pro Übertragungsstellentermin nur ein Gebot abgeben, an das er ab dem Eingang bei der Übertragungsstelle gebunden…
eine bis zum Zeitpunkt der Ausstellung des Nachweises nach § 32 Absatz 1 Satz 1 erfolgte Meldung zur Einziehung anzugeben ist;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.