§ 7 SN-20743Sächsisches Zweckentfremdungsverbotsgesetz
Die Umsetzung und Wirkungen dieses Gesetzes werden im Jahr 2027 evaluiert. Die Staatsregierung unterrichtet den Landtag, spätestens bis zum 31. März 2028, über…
§ 31 KapMuGGesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten
Dieses Gesetz ist fünf Jahre nach dem Inkrafttreten zu evaluieren.
§ 50 VDuGGesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten
Dieses Gesetz ist fünf Jahre nach dem Inkrafttreten zu evaluieren.
§ 8 WissZeitVGGesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft
Die Auswirkungen dieses Gesetzes werden im Jahr 2020 evaluiert.
§ 15 Abs. 1 IVSGGesetz über intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und über die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt
Dieses Gesetz ist fünf Jahre nach Inkrafttreten zu evaluieren. Der Evaluationsbericht wird dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet und…