Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen · Teil 10, Abschnitt 2
§ 49 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass erfasste ausländische Steuern keinem nach § 1 Steuerpflichtigen zugerechnet werden dürfen, der der nationalen Ergänzungssteuerregelung unterliegt.
§ 92 MinStGKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen