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§ 54 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die nationale Ergänzungssteuerregelung für Zwecke der Ermittlung des Steuererhöhungsbetrags unberücksichtigt bleibt.
die nationale Ergänzungssteuer ist der Steuerbetrag für das Geschäftsjahr, der gemäß Artikel 11 oder anhand einer anerkannten nationalen Ergänzungssteuer eines…
Für jede nach § 1 steuerpflichtige Geschäftseinheit entsteht in Höhe des für die Bundesrepublik Deutschland ermittelten und ihr nach § 54 Absatz 4 oder § 57…
die eine anerkannte nationale Ergänzungssteuer (§ 7 Absatz 2) eingeführt haben,
Wurde der Betrag der anerkannten nationalen Ergänzungssteuer für ein Geschäftsjahr nicht binnen der vier auf das Geschäftsjahr, in dem sie fällig wurde,…
wird jede sich aus einer solchen Neuberechnung ergebende Erhöhung für Zwecke des § 54 Absatz 2 Satz 1 als zusätzlicher Steuererhöhungsbetrag des laufenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.