§ 27 Abs. 1 EnteigGrdBesG SLGesetz über die Enteignung von Grundeigentum Vom 11. Juni 1874
Die Enteignung des Grundstücks wird auf Antrag des Unternehmers vom Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ausgesprochen, wenn der nach § 25 vorbehaltene…
§ 5 Abs. 1 SiedlRAG SLAusführungsgesetz zum Siedlungsrecht Vom 15. Dezember 1919
Die Enteignung des Grundstücks wird auf Antrag des Unternehmers vom Ministerium für Umwelt ausgesprochen, wenn nachgewiesen ist, dass die vereinbarte oder…
§ 29 Abs. 1 EnteigGrdBesG SLGesetz über die Enteignung von Grundeigentum Vom 11. Juni 1874
In dringlichen Fällen kann das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit auf Antrag des Unternehmers anordnen, dass noch vor Erledigung des Rechtsweges die…
§ 24 Abs. 3 EnteigGrdBesG SLGesetz über die Enteignung von Grundeigentum Vom 11. Juni 1874
In dem Beschluss ist zugleich zu bestimmen, dass die Enteignung des Grundstücks nur nach erfolgter Zahlung oder Hinterlegung der Entschädigungs- oder…
§ 4 Abs. 2 NRW-29131Gesetz über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen
Die Enteignung ist zulässig, wenn der für das Vorhaben nach § 20 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderliche Planfeststellungsbeschluss…