Verordnung über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Angelegenheiten des Betriebs von Einrichtungen nach dem Saarländischen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetz (Saarländische Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsmitwirkungsverordnung) Vom 22. November 2013
Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).
§ 32 MitwVLHeimGSKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen