Verordnung über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Angelegenheiten des Betriebs von Einrichtungen nach dem Saarländischen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetz (Saarländische Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsmitwirkungsverordnung) Vom 22. November 2013
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 33 MitwVLHeimGSKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen