§ 15 Abs. 1 MMilchPulvAbsVVerordnung über den Absatz von Magermilchpulver aus öffentlicher Lagerhaltung zur Denaturierung, zur Verarbeitung zu Mischfutter und zur Ausfuhr sowie über die Lieferung von Magermilchpulver im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 8 MilchWUmlV SLVerordnung über die Erhebung einer Umlage auf dem Gebiet der Milchwirtschaft Vom 9. Dezember 1982
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1983 in Kraft.
§ 2 MilchQBALMZustVVerordnung über die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bei Maßnahmen zur Verbesserung der Milchqualität
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.