§ 30 NRW-28110Verordnung über Zuständigkeiten im Anwendungsbereich des Tiergesundheitsgesetzes und des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes sowie zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Tierseuchenverordnungen (Zuständigkeitsverordnung Tiergesundheit und Tierische Nebenprodukte - ZustVO TierGesG TierNebG NRW)
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Die Ministerin für Umwelt,…
§ 7 MMilchPulvVVerordnung zur Durchführung der öffentlichen Lagerhaltung von Magermilchpulver
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1978 in Kraft.
Eingangsformel MilzbRbVAuf Grund des § 79 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Nr. 4 sowie des § 79 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit den §§ 18, 19 Abs. 1 und 2, § 20 Abs. 1 und 2,…
§ 11 TierSeuchErVVerordnung über das Arbeiten mit Tierseuchenerregern
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 15 Abs. 1 MMilchPulvAbsVVerordnung über den Absatz von Magermilchpulver aus öffentlicher Lagerhaltung zur Denaturierung, zur Verarbeitung zu Mischfutter und zur Ausfuhr sowie über die Lieferung von Magermilchpulver im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.