§ 28 MntDBwVVDV
Die fachtheoretische Ausbildung erstreckt sich auf folgende Lehrgebiete:
Staats- und Europarecht,
Verwaltungsrecht,
bürgerliches Recht,
Volkswirtschaftslehre,
Haushalts- und Kassenwesen,
Betriebswirtschaftslehre,
Beamtenrecht einschließlich Disziplinarrecht,
Besoldungs- und Versorgungsrecht,
Reise- und Umzugskostenrecht, Travel Management,
Arbeits- und Tarifrecht einschließlich des Personalvertretungsrechts, des Rechts der schwerbehinderten Menschen und des Gleichstellungsrechts,
Infrastruktur- und Facility-Management,
Wehrersatzrecht und Personalgewinnung,
Organisation,
Beschaffung,
Informationstechnik,
Kommunikation und Kooperation,
Psychologie und Soziologie sowie
Arbeits- und Lerntechniken.
Die Inhalte der Lehrgebiete werden interaktiv, praxisbezogen und kompetenzorientiert vermittelt. Die Vermittlung kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.