§ 1 MntZollDVDV
Vorbereitungsdienst
Die Ausbildung und Prüfung nach dieser Verordnung ist der Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes.
Die Ausbildung und Prüfung nach dieser Verordnung ist der Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes.