§ 4 MOGEin- und Ausfuhr
Soweit sich aus unmittelbar geltenden Regelungen im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften dieses Gesetzes
Art. 8 Abs. 4 31989R0120Werden ausfuhrabschöpfungspflichtige Erzeugnisse zwischen zwei Mitgliedstaaten nicht gemäß Titel IX der Verordnung (EWG) Nr. 1214/92 befördert, so findet…
Art. 279 32006L0112Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem
Für die Formalitäten bei der Ausfuhr der in Artikel 278 genannten Gegenstände aus dem Gebiet der Gemeinschaft sind die für die Ausfuhr von Gegenständen aus dem…
Art. 2 31989R0120Wenn in dieser Verordnung nicht anders geregelt, werden die Ausfuhrabschöpfungen bei jeder endgültigen oder vorübergehenden Ausfuhr aus dem Zollgebiet der…
Art. 2 Abs. 1 Buchst. b 32009R1186VERORDNUNG (EG) Nr. 1186/2009 DES RATES vom 16. November 2009 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen (kodifizierte Fassung)
„Ausfuhrabgaben“: Abschöpfungen und sonstige bei der Ausfuhr zu erhebende Abgaben, die im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik oder im Rahmen der auf bestimmte…