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Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsteile:
Prozess- und Verfahrenstechnik,
Betriebs- und Unternehmensführung und
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung.
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung.
eine schriftliche Prüfung nach § 17.
einer schriftlichen Prüfung nach § 13.
Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Inhalte:
Ausbildung abschließen,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.