§ 11 MilchLMeistPrVVerordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Milchwirtschaftlicher Labormeister – Bachelor Professional im milchwirtschaftlichen Laborwesen und Milchwirtschaftliche Labormeisterin – Bachelor Professional im milchwirtschaftlichen Laborwesen
Die Prüfung besteht aus
§ 4 Nr. 2 MolkMeistPrVGliederung der Prüfung
Betriebs- und Unternehmensführung und
§ 15 Abs. 2 Nr. 2 MolkMeistPrVStruktur des Prüfungsteils
eine schriftliche Prüfung nach § 17.
§ 4 Abs. 2 LwMstrPrVVerordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Landwirt/Landwirtin
Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Inhalte:
§ 10 Abs. 2 MilchLMeistPrVVerordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Milchwirtschaftlicher Labormeister – Bachelor Professional im milchwirtschaftlichen Laborwesen und Milchwirtschaftliche Labormeisterin – Bachelor Professional im milchwirtschaftlichen Laborwesen
Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Inhalte: