MolkMeistPrV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 7 MolkMeistPrVPrüfungsbestandteileVerordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Molkereimeister – Bachelor Professional in Milchtechnologie und Molkereimeisterin – Bachelor Professional in Milchtechnologie · Abschnitt 2 § 6§ 8 Die Prüfung besteht aus1.einem Arbeitsprojekt nach § 8 und2.einer schriftlichen Prüfung nach § 9.