§ 42b MontanMitbestGErgGWO 2005
Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung
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(2)
Mit der Wahl eines Bewerbers ist auch das in dem Wahlvorschlag neben dem Gewählten aufgeführte Ersatzmitglied des Aufsichtsrats gewählt.