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Dieses Verwaltungsabkommen tritt mit der Unterzeichnung des Übereinkommens in Kraft. Trier, den 1. Oktober 1987 Für die Bundesrepublik Deutschland Der Bundesminister für Verkehr Im Auftrag Nau Für das Land Rheinland-Pfalz Der Minister für Umwelt und Gesundheit Im Auftrag Sauerbrey Für das Saarland Der Minister für Umwelt Im Auftrag Giebel