Verwaltungsvereinbarung über das Hochwassermeldewesen im Moseleinzugsgebiet
Die Vereinbarung weiterer Einzelheiten bleibt der WSD Südwest und den Wasserwirtschaftsverwaltungen der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland vorbehalten.
§ 3 MoselHWasMeldeWVwVbg SL
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