§ 21 Abs. 3 HwirtMstrPrV SL 2007Verordnung über die Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin Vom 21. November 2007
Über die Gesamtleistung in der Meisterprüfung ist als arithmetisches Mittel aus den gleichgewichteten, in den Durchschnittspunktzahlen nicht gerundeten Noten…
§ 7 Abs. 2 LwMstrPrVVerordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Landwirt/Landwirtin
Über die Gesamtleistung in der Prüfung ist eine Note zu bilden; sie ist als arithmetisches Mittel aus den Noten für die einzelnen Prüfungsteile zu errechnen.
§ 8 Abs. 2 HWirtMeistPrVVerordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin
Über die Gesamtleistung in der Prüfung ist eine Note zu bilden; sie ist als arithmetisches Mittel aus den Noten für die einzelnen Prüfungsteile zu errechnen.
§ 8 Abs. 2 BrennMstrPrVVerordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Brenner/Brennerin im landwirtschaftlichen Bereich
Über die Gesamtleistung in der Prüfung ist eine Note zu bilden; sie ist als arithmetisches Mittel aus den Noten für die einzelnen Prüfungsteile zu errechnen.
§ 22 Abs. 5 MPVerfVVerordnung über das Zulassungs- und allgemeine Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben
Auf Antrag ist dem Prüfling ein Gesamtergebnis der Meisterprüfung zu bescheinigen. Hierfür ist das arithmetische Mittel der in den einzelnen Teilen der…