Zum Inhalt springen
JuNoDaJuNoDa
Gesetze

Normtext wird geladen …
§ 22 MPVerfV — Beschlüsse über die Noten und das Bestehen, Abschluss des Meisterprüfungsverfahrens, Bescheinigungen von Schwerpunkten sowie zum Gesamtergebnis | Junoda